Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Zustandekommen des Vertrages, Pflichten von H₂O-Wasserbetten München und des Nutzers (Kunde) sowie die Abwicklung der zwischen dem Nutzer und H₂O-Wasserbetten München geschlossenen Verträge.

Für die Geschäftsbeziehung zwischen H₂O-Wasserbetten, Ohmstr. 7, 85757 Karlsfeld (nachfolgend H₂O-Wasserbetten) und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden erkennt H₂O-Wasserbetten nicht an, es sei denn, H₂O-Wasserbetten hat ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

1.1. Die Präsentation der Waren in unserem Onlineshop ist kein verbindliches Angebot an den Kunden, sondern nur ein unverbindlicher Onlinekatalog.

1.2. Die Absendung der Bestellung des Kunden stellt ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages über die in der Bestellung enthaltenen Waren zu den mit der Bestellung übermittelten Konditionen dar.

1.3. Nach Eingang der Bestellung schickt H₂O-Wasserbetten dem Kunden eine E-Mail, die den Eingang der Bestellung bei H₂O-Wasserbetten bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebotes des Kunden dar, sondern soll diesen lediglich darüber informieren, dass die Bestellung bei H₂O-Wasserbetten eingegangen ist.

1.4. Ein Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn H₂O-Wasserbetten die bestellte Ware an den Kunden versendet und den Versand an den Kunden mit einer zweiten E-Mail (Versandbestätigung) bestätigt, spätestens mit Anlieferung der Ware beim Kunden. Über bestellte Waren aus ein und derselben Bestellung, die nicht in der Versandbestätigung aufgeführt sind, kommt kein Kaufvertrag zustande; das Gleiche gilt hinsichtlich nicht in der Lieferung enthaltene Waren, sofern zuvor keine Versandbestätigung verschickt wurde und der Kaufvertrag deswegen mit der Anlieferung der Ware beim Kunden zustande kommt.

Kunden, die Verbraucher sind, steht das nachfolgende Widerrufsrecht zu. Ein Kunde ist Verbraucher, wenn die Bestellung bei H₂O-Wasserbetten weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Widerrufsbelehrung/Widerrufsrecht:

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

H₂O-Wasserbetten
Ohmstr. 7, 85757 Karlsfeld, Deutschland

Fax: +49 (0)8131 335 5080

info@h2o-wasserbetten.bayern

Widerrufsfolgen:

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung
Kostentragungsvereinbarung für den Fall des Widerrufs:
Machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch, haben Sie die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.

2.1. Um in dem Onlineshop von H₂O-Wasserbetten einkaufen zu können, ist es erforderlich, dass sich der Kunde bei H₂O-Wasserbetten registriert und ein Kundenkonto anlegt.
2.2. H₂O-Wasserbetten sendet dem Kunden unmittelbar nach Abschluss der Registrierung eine E-Mail mit den angegebenen Kundeninformationen an die bei der Registrierung vom Kunden angegebenen E-Mail-Adresse.
2.3. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass das von ihm angegebene E-Mail-Konto erreichbar ist, und nicht aufgrund von Weiterleitung, Stilllegung, Spamfiltereinstellungen oder Überfüllung des E-Mail-Kontos ein Empfang von E-Mail-Nachrichten von H₂O-Wasserbetten im Zusammenhang mit der Bestellungsabwicklung ausgeschlossen ist. Der Kunde hat sein Kundenpasswort vor dem Missbrauch durch Dritte zu sichern und darf dieses nicht an Dritte weitergeben.

3.1. Alle in unserem Onlineshop angegebenen Preise enthalten die gesetzlich festgesetzte Mehrwertsteuer. Alle Preise verstehen sich ab Betriebsstätte Berlin inklusive Verpackung und zuzüglich sämtlicher entstehender Versand- und ggf. Nachnahmekosten. Weitere Informationen zum Thema Versandkosten und Bezahlung finden Sie unter dem Punkt Versand und Lieferung auf www.h2o-wasserbetten.bayern.
3.2. Die Bezahlung durch den Kunden kann durch Vorkasse oder Nachnahme erfolgen. Bestellungen aus dem Ausland werden nur gegen Vorkasse oder auf Anfrage mittels PayPal abgewickelt.

Vorkasse-Zahlung: Vorkasse-Zahlungen erfolgen mittels Banküberweisung oder PayPal. Bei Bestellung per Vorkasse erhalten Sie eine automatisch generierte Auftragsbestätigung per E-Mail mit Angabe unserer Bankverbindung und der Ihrer Bestellung zugeordneten Bestellnummer. Diese Bestellnummer geben Sie bitte zusammen mit Ihrem Vor-/Nachnamen als Verwendungszweck bei der Überweisung an. Bitte beachten Sie, dass je nach Wochentag und Geschwindigkeit der jeweiligen Bank ein Zahlungseingang 1 bis 5 Tage dauern kann. Ihre Bestellung kann erst nach erfolgtem Zahlungseingang bearbeitet werden.

Nachnahme-Zahlung: Nachnahme-Zahlungen erfolgen in der Regel bar an den Paket-Boten. (Bitte achten Sie darauf den Betrag möglichst passend bereit zu legen, da die Paketboten häufig über kein Wechselgeld verfügen!) Bitte beachten Sie, dass DHL und auch GLS zusätzlich zu den Versandkosten nochmals 2,00 € Nachnahme-Gebühr erheben, welche nicht auf der von uns an Sie gestellten Rechnung ausgewiesen wird.
3.3. Ein Aufrechnungsrecht steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns unbestritten oder anerkannt sind. Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur dann befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen rechtlichen Verhältnis beruht.
3.4. Bitte beachten Sie bei einer Bestellung aus der Schweiz oder anderen Ländern, welche Einfuhrzoll erheben, dass H₂O-Wasserbetten keinen Einfluss auf die Höhe der Zollgebühren oder die zu entrichtenden Steuern Ihres Landes hat. In diesem Fall informieren Sie sich bitte über die für Sie anfallenden Kosten einer Bestellung, welche erst bei der Einfuhr der Ware in Ihr Land erhoben werden. Diese Gebühren werden NICHT von H₂O-Wasserbetten erhoben und sind auch NICHT bereits in den Versandgebühren enthalten. Falls bei der Einfuhr in Ihr Land (z.B. Schweiz) Mehrwertsteuer anfällt, können Sie vor Überweisung die deutsche Mehrwertsteuer aus Ihrer Bestellung entfernen lassen und müssen diese nicht mit überweisen.

4.1. Die Lieferung erfolgt durch Sendung ab Lager an die vom Kunden mitgeteilte Lieferanschrift oder – soweit vereinbart – durch Abholung durch den Kunden.
4.2. Sofern H₂O-Wasserbetten die Bestellung des Kunden annimmt, wird die Auslieferung der Ware unverzüglich nach Eingang der Bestellung veranlasst. Bei Waren, deren Verfügbarkeit in der Produktbeschreibung im Onlineshop als “lagernd” angegeben ist, erfolgt der Versand spätestens innerhalb der nächsten beiden auf die Bestellung folgenden Werktage. Ist die Verfügbarkeit mit “lieferbar ab:” oder “im Zulauf” angegeben, erfolgt der Versand sobald die Ware verfügbar ist. Sind in ein und derselben Bestellung Waren mit unterschiedlicher Verfügbarkeit enthalten, erfolgt der Versand grundsätzlich erst, wenn sämtliche in der Bestellung enthaltenen Waren verfügbar sind, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
4.3. Lieferung bei Vorkasse: Bei Bestellungen gegen Vorkasse erfolgt die Auslieferung erst nach vollständigem Geldeingang bei H₂O-Wasserbetten. Im Falle von Vorkassebestellungen nimmt H₂O-Wasserbetten keine Reservierung der bestellten Waren für den Kunden vor. Sollte es in diesem Zusammenhang zu Verzögerungen bei der Auslieferung kommen, z.B. weil die bestellte Ware zwischenzeitlich abverkauft ist und neu bestellt werden muss, wird H₂O-Wasserbetten den Kunden umgehend hierüber informieren.
4.4. Soweit die Lieferung an die vom Kunden mitgeteilte Lieferanschrift erfolgt, schaltet H₂O-Wasserbetten hierfür ein Frachtunternehmen (bei Lieferungen im Inland hauptsächlich GLS) ein. Das Risiko, dass die Ware während des Transports untergeht oder beschädigt wird, trägt nach dem Gesetz im Verhältnis zum Kunden H₂O-Wasserbetten, sofern sich der Kunde nicht in Annahmeverzug befindet.
4.5. Damit H₂O-Wasserbetten eventuelle Ansprüche wegen Transportschäden gegenüber dem Transportunternehmen absichern kann, müssen äußerlich erkennbare Transportschäden bei Ablieferung der Bestellung dem Paketboten angezeigt werden; äußerlich nicht erkennbare Transportschäden müssen dem Transportunternehmen von uns spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung angezeigt werden, da andernfalls zu Lasten von H₂O-Wasserbetten vermutet wird, dass die Bestellung ohne Transportschäden ausgeliefert wurde. H₂O-Wasserbetten ist daher in diesem Zusammenhang auf Ihre Unterstützung angewiesen.
Äußerlich erkennbare Transportschäden: Grundsätzlich besteht keine Verpflichtung für Sie, das Paket bei Lieferung zu öffnen und auf Transportschäden zu untersuchen. Ist ein Transportschaden jedoch vernünftigerweise wahrscheinlich, z.B. weil das Paket von außen erkennbar stark beschädigt, zusammengedrückt, aufgerissen ist oder weil der Inhalt bei zerbrechlichen Waren bei der “Schüttelprobe” klirrt, haben Sie das Paket im Beisein des Paketboten zu öffnen und zu prüfen, ob der Inhalt beschädigt ist. Diese Prüfpflicht beschränkt sich jedoch nur auf die Prüfung der Ware auf ohne weiteres erkennbare Transportschäden, z.B. darauf ob die Ware zerbrochen oder deformiert ist oder ob Waren mit Gehäuse beim Schütteln klirren. Wird bei dieser Prüfung ein Transportschaden festgestellt, ist dieser dem Paketboten anzuzeigen und vom Paketboten bestätigen zu lassen. Der Paketbote ist hierzu verpflichtet. Bitte belassen Sie die Ware dann – soweit noch möglich – in der Originalverpackung und benutzen Sie diese nicht. Bitte informieren Sie uns umgehend telefonisch oder per E-Mail von dem Schaden, damit wir uns um die Abwicklung kümmern können.

Äußerlich nicht erkennbare Transportschäden: Damit wir unsere Rechte gegenüber dem Transportunternehmen wahren können, bitten wir Sie, die gelieferte Ware spätestens innerhalb von 4 Tagen nach Lieferung auszupacken. Stellen Sie beim Auspacken fest, dass die gelieferte Ware beschädigt ist, belassen Sie die Ware bitte – soweit noch möglich – in der Originalverpackung und benutzen Sie diese nicht. Bitte informieren Sie uns umgehend telefonisch oder per E-Mail von dem Schaden, damit wir uns um die Abwicklung kümmern können.

Ihre Gewährleistungsansprüche wegen etwaiger Transportschäden werden durch die vorstehenden Regelungen nicht berührt.

5.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von H2O-Wasserbetten. Sofern der Kunde die Bestellung als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB tätigt, gelten zusätzlich die nachfolgenden Bestimmungen der Ziff. 5.2. bis 5.5.
5.2. Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Kunde H₂O-Wasserbetten unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, H₂O-Wasserbetten die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den H₂O-Wasserbetten entstandenen Ausfall.
5.3. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt an H₂O-Wasserbetten in Höhe des mit H₂O-Wasserbetten vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von H₂O-Wasserbetten, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. H₂O-Wasserbetten wird jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
5.4. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden erfolgt stets namens und im Auftrag für H₂O-Wasserbetten. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Kunden an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, H₂O-Wasserbetten nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt H₂O-Wasserbetten das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde H₂O-Wasserbetten anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für H2O-Wasserbetten verwahrt.
5.5. H₂O-Wasserbetten verpflichtet sich, die H2O-Wasserbetten zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

6.1. Sämtliche Bilder, die für die Warenpräsentation im Onlineshop von H₂O-Wasserbetten genutzt werden, sind lediglich Beispielsfotos. Sie stellen den jeweiligen Artikel nicht in jedem Fall naturgetreu dar, sondern dienen nur zur Veranschaulichung, insbesondere bei Farben kann es wegen der unterschiedlichen Darstellung auf verschiedenen Bildschirmen zu Abweichungen kommen. Maßgeblich ist die technische Beschreibung der Artikel.
6.2. Der Kunde ist verpflichtet, vor der Rücksendung die auf der Ware gegebenenfalls befindlichen Daten zu sichern. H₂O-Wasserbetten haftet nicht für den Datenverlust auf Geräten, die zurückgeschickt werden.
6.3. Gibt der Kunde in der Mängelanzeige die von ihm gewünschte Art der Nacherfüllung nicht ausdrücklich an, obliegt H₂O-Wasserbetten die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache erfolgt.
6.4. Stellt sich eine Mängelrüge als unberechtigt heraus, schickt H2O-Wasserbetten die Ware an den Kunden zurück. Die Kosten einschließlich des Prüfungsaufwandes trägt der Kunde. Die Geltendmachung eines tatsächlichen höheren Aufwands bleibt vorbehalten. Der Käufer ist zum Nachweis berechtigt, dass der Aufwand von H₂O-Wasserbetten tatsächlich geringer war.
6.5. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre nach Ablieferung der Ware beim Kunden.
6.6. Keine Gewährleistung wird übernommen für Schäden, die entstanden sind aus unsachgemäßer oder ungeeigneter Verwendung, fehlerhafter Inbetriebnahme oder Montage, natürliche Abnutzung, nachlässige oder fehlerhafte Verwendung, Nichtbeachtung der Wartungs- oder Betriebsanleitung sowie unsachgemäße Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen durch den Kunden oder Dritte.

7.1. H₂O-Wasserbetten haftet uneingeschränkt nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden des Vertragspartners, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von H₂O-Wasserbetten oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind. Das Gleiche gilt für Personenschäden und Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz.
7.2. Im Übrigen ist die Haftung von H₂O-Wasserbetten für Schadensersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen beschränkt, soweit sich nicht aus einer von H2O-Wasserbetten übernommenen Garantie etwas anderes ergibt:
Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet H₂O-Wasserbetten nur beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
Die Haftung von H₂O-Wasserbetten für den leicht fahrlässig verursachten Verlust von Daten und/oder Programmen ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und den Umständen nach angemessener Datensicherung durch den Vertragspartner angefallen wäre.
Für leicht fahrlässig verursachte Verzögerungsschäden ist die Haftung von H₂O-Wasserbetten auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch 5% des in dem betroffenen Vertrag vereinbarten Gesamtpreises beschränkt.

7.3. Die Bestimmungen der vorstehenden Absatzes gelten entsprechend auch für eine Begrenzung der Ersatzpflicht für vergebliche Aufwendungen (§ 284 BGB).
7.4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von Erfüllungsgehilfen von H₂O-Wasserbetten.

Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, auch wenn der Besteller seinen Wohn- oder Unternehmenssitz im Ausland hat.

Stand: 10/16